Hey, wir sind Euer QSM-Team am historischen Seminar!
Die Qualitätssicherungsmittel (QSM) sollen die Qualität der Lehre an unserem Seminar verbessern. Dafür werden jedes Semester Gelder beantragt, mit welchen Tutorien, Exkursionen, neue Bücher und vieles mehr finanziert werden können.
Als Studierende und als Fachschaftsmitglieder habt Ihr natürlich Mitspracherecht – und könnt in den Antragsphasen Vorschläge einbringen oder in der Fachschaftssitzung mit über die fertigen Anträge abstimmen. Falls ihr tiefergehende Informationen sucht, findet ihr sie am Ende dieser Seite.
Falls ihr Wünsche, Fragen oder Anregungen habt, meldet Euch gerne über die Fachschaftsmail fsr.geschichte@stura.uni-heidelberg.de, Ihr werdet dann an uns weitergeleitet.
Die Verwendung der Mittel wird vom Seminar offengelegt. Man kann sie hier einsehen.
Die QSM-Beauftragten der Fachschaft 2025/26

Zu den Qualitätssicherungsmitteln:
Zum Sommersemester 2012 wurden die Studiengebühren in Baden-Württemberg wieder abgeschafft. Ohne die aus diesen Gebühren gewonnenen Mittel wäre es den Hochschulen allerdings nicht mehr möglich gewesen, das Niveau ihrer Lehre zu halten. Deswegen wurden mit der Abschaffung der Studiengebühren die sogenannten „Qualitätssicherungsmittel” eingerichtet. Sie bestehen aus einer Pauschale, die für jeden Studierenden vom Land an die Hochschule gezahlt wird.
Die Qualitätssicherungsmittel werden von der Fachschaftsvollversammlung für bestimmte Maßnahmen ausgegeben.
Ab Wintersemester 15/16:
Mit dem Beschluss des Hochschulfinanzierungsvertrags Perspektive 2020 wurden die QSM in ihrer bisherigen Form de facto abgeschafft. Ein Rest von ca. 11,7% verbleibt. Das Vorschlagsrecht zur Verwendung dieser Mittel übt ausschließlich die Verfasste Studierendenschaft aus. Diese hat in ihrer Vergabeordnung beschloßen, dass das Vorschlagsrecht durch die Fachschaften anteilig ausgeübt wird. Die Berechnung des einzelnen Betrags der Fachschaften geschieht über die Vollzeitäquivalenten, i.e. jeder Student zählt pro Fach nach seinem Fachanteil (bspw. ein 75% Geschichte/25% Pol. Wissenschaft – Student zählt 0,75 VZÄ, ein 75% Geschichte/25% Hist. Grundwissenschaften 1 VZÄ). Die Fachschaft Geschichte ist dazu verpflichtet, ihre Vorschläge offenzulegen. Dies geschieht im Rahmen der normalen Protokollführung.
Verwaltungsvorschrift Studentische QuaSiMi
Vergabeordnung VS Heidelberg
Vergabeordnung QSM Geschichte
Vor dem Wintersemester 15/16:
Der Gesamtbetrag an QSM wird auf einen zentralen und einen dezentralen Pool verteilt, wo sie dann beantragt werden können, wobei der dezentrale Pool dem jeweiligen Fach des Studierenden zugutekommt, der zentrale Pool hingegen allen Fächern offensteht. Das soll vor allem Verteilungsgerechtigkeit gewährleisten, da sonst kleine Fächer, die durch wenige Studierende auch wenig Mittel bekämen, mit diesem Geld kaum ihre Lehre stemmen könnten. Außerdem können die zentralen Qualitätssicherungsmittel auch von Einrichtungen, die keine direkten Studierenden haben, beantragt werden, wie z.B. von der Universitätsbibliothek, dem Career Service etc. – solange diese Mittel dann auch der Lehre/den Studenten konkreten Nutzen bringen.
Über die Bewilligung der Qualitätssicherungsmittelanträge wird, je nachdem aus welchem Pool die Mittel bezogen werden sollen, in einer zentralen und in dezentralen Qualitätssicherungsmittelkommissionen abgestimmt. In diesen sitzen auch immer studentische Mitglieder, die ein Vetorecht besitzen.
