Die Fachschaftsvollversammlung ist das beschlussfassende Kollegialorgan der Fachschaft. Auf ihr hat jede*r Studierende des Fachs Geschichte Rede-, Antrags- und Stimmrecht.
Hier werden alle laufenden Angelegenheiten der Fachschaftsarbeit besprochen.
Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst.
Die Fachschaftsvollversammlung tagt in der Vorlesungszeit wöchentlich mittwochs um 18.15 Uhr im Übungsraum I des Historischen Seminars.
Zu ihren satzungsmäßigen Aufgaben gehören:
- Beratung und Information der Studienfachschaftsmitglieder
- Umfassende Wahrnehmung der Interessen der Studienfachschaft
- Mitwirkung an der Lehrplangestaltung
- Förderung und Organisation von studentischen Aktivitäten
- Eintreten für Austausch und Zusammenarbeit mit den Mitgliedern des Lehrkörpers in den zugeordneten Studiengängen
- Eintreten für den Erhalt der gesetzlichen Verankerung der Verfassten Studierendenschaft mit politischem Mandat sowie Satzungs- und Finanzhoheit
Fachschaftler*innen
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